Das
Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes
Landschaftselement.
Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt
oder aber es ist von geringer Flächengröße
bis 5 Hektar als Flächennaturdenkmal und
als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.
Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander
von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise
"Relation historique" (Neudruck, hrsg.
v. Hanno Beck, Stuttgart 1970, Bd. 1, S. 617)
benutzt: "monumens de la nature", dt.
Übersetzung: "Reise in die Aequinoctial-Gegenden
des neuen Continents", dt. v. Hermann Hauff,
Bd. 2, Stuttgart 1859, S. 199: "Naturdenkmale";
dennoch konnte der Begriff "Naturdenkmal"
in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900
nicht nachgewiesen werden – wird oft als
Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig
Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (z.
B. markante Einzelbäume oder Aufschlüsse
mit besonderen geologischen Bildungen).
Der gesetzliche Schutz begründet sich durch
die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des
Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft,
Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst
ein absolutes Veränderungsverbot.
In Deutschland ist dies in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes
und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.
In der Schweiz ist das Bundesgesetz über den
Natur- und Heimatschutz (NHG) maßgebend und
die Schutzobjekte sind im Bundesinventar der Landschaften
und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung
(BLN) aufgeführt.
Unsere Himmelgeister Kastanie ist seit 1998 als
Naturdenkmal zertifiziert.
Quelle: Wikipedia.de